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Garantie oder Gewährleistung?
Bereits
seit Anfang des Jahres 2002 gelten veränderte gesetzliche
Richtlinien für die
Gewährleistung; eine Frist von zwei Jahren wird hier dem
Kunden eingeräumt. In
der Praxis jedoch wird oft Gewährleistung gemeint, aber
Garantie gesagt.
Umgekehrt ist es dasselbe. Nun bleibt die Frage, wo genau
der Unterschied liegt
und welcher Weg für den Kunden letztlich der beste ist.
Gerade über diese Frage gibt es jedoch
zum Teil recht unterschiedliche Ansichten.
Dieser Artikel beleuchtet die Sachlage für einen
Endverbraucher, der bei einem gewerblichen Verkäufer eine
Ware erwirbt; für Verkäufe zwischen Gewerbetreibenden
können
auch
immer anderslautende Vereinbarungen getroffen werden, auch
beim Verkauf von privat an privat kann die Gewährleistung
ausgeschlossen werden.
Was ist unter Gewährleistung zu verstehen?
Die
Gewährleistung ist durch Gesetz geregelt und besagt, dass
ein Verkäufer für
einen bestimmten Zeitraum für Mängel an der veräußerten
Sache haften muss.
Interessanter Aspekt hierbei ist, dass die gesetzlich
geregelte Gewährleistung
z. B. auch für Reparaturarbeiten gilt. Die Haftung bezieht
sich also auf Mängel
an der Sache oder der Reparatur.
Die
Regelzeit für diese Haftung beträgt zwei Jahre und Sie
haben einen gesetzlichen
Anspruch auf die Erfüllung der Gewährleistung durch den
Verkäufer. Handelt es
sich um gebrauchte Ware, die Ihnen von einem Händler
verkauft wird beträgt
diese Zeit der Gewährleistung 12 Monate. Innerhalb dieser
Zeit haben Sie das
Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung; Sie können eine
Kaufpreisminderung
geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.
Desweiteren haben Sie u. U.
einen Anspruch auf Schadensersatz, bzw. einen Anspruch auf
Ersatz von
Aufwendungen. Natürlich sind immer auch die
Verhältnismäßigkeitsgrundsätze
anzuwenden.
Wie wird die Gewährleistung abgewickelt?
Ganz einfach liegt der Fall in den ersten 6 Monaten nach
dem Kauf einer Ware (sog. "Übergabe"). Hier wird immer zu
Gunsten des Käufers vermutet, dass die Ware schon zum
Lieferzeitpunkt
defekt war, es sei denn, der Verkäufer
(oder Erbringer einer Reparatur)
kann nachweisen, dass der Mangel
zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.
Nach Ablauf dieser 6 Monate nach dem Kauf (Reparatur) sieht
die Sache schon anders aus:
Jetzt kehrt sich
die Beweislast um, d.h. der Kunde muss beweisen, dass das
Gerät schon bei der
Übergabe einen Mangel aufgewiesen hat. Und genau dieser
Nachweis wird i
n den meisten Fällen wohl nur sehr schwer zu führen sein,
mitunter sind für die Beweisführung Gutachten nötig,
dies sind aber meist sehr teuer.
Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der
6-Monats-Frist nur
noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch
genommen werden
kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des
Händlers angewiesen
sein wird.
Was ist unter Garantie zu verstehen?
Die
Garantie wird zwar im BGB erwähnt, ist jedoch eine
freiwillige Leistung eines
Herstellers. Das Gewähren einer Garantie ist oft ein
Marketinginstrument, dass
Vertrauen schaffen soll. Räumt ein Hersteller keine
Garantie ein, haben Sie
auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche. Wie eine
von einem Hersteller
gegebene Garantie aussieht, ist von dessen "Goodwill"
abhängig. Wer
eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen will, ist also
gut beraten sich zuvor
die Garantiebedingungen des Garantiegebers genau
anzusehen.
Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder
Garantie geht?
Bei der
Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner auch Ihr
Ansprechpartner, somit also der
Händler, bei dem Sie eine Ware gekauft haben.
Bei der
Garantie ist Ihr Ansprechpartner der Garantiegeber. Wollen
Sie eine gegebene
Garantie in Anspruch nehmen, haben Sie (i.d.R.) z. B. nicht
die Möglichkeit,
vom Ihrem Vertragspartner (Händler) zu verlangen, dass
dieser sich um die
Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche kümmert.
In der
Praxis ist es jedoch oft so, dass die Händler die
Abwicklung - im Falle der
Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien
- übernehmen. Der
Hersteller wird dann (kostenabwägend) entscheiden, ob er
repariert oder
austauscht.
Was ist vorteilhafter: Die Garantie oder die
Gewährleistung?
Diese Frage
lässt sich nicht in einem Satz beantworten.
Gerade
während der ersten sechs Monate sist es am einfachsten,
auf die
Gewährleistung zu pochen, da diese nun einmal gesetzlich
geregelt und somit Ihr
gutes Recht ist.
Wie erwähnt muss in der
restlichen Zeit des gesetzlich vorgeschriebenen
Gewährleistungszeitraums der Reklamierende nachweisen,
dass ein Fehler
(Mangel an der Sache) schon beim Kauf vorgelegen hat.
Deshalb scheint in diesem
Zeitraum die Nutzung von zugesagten Garantieleistungen
wesentlich sinnvoller.
Manchmal
ist es aber so, dass die Garantieleistungen der Hersteller
so umfangreich und
mitunter auch so unkompliziert sind (z.B. Vor-Ort-Austausch
oder Reparatur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens, etc.),
dass
auch in den ersten sechs Monaten bereits die Nutzung der
Garantieangebote
sinnvoll ist. Hier sollte im Einzelfall abgewogen werden,
was für Sie als Kunden sinnvoller und nutzbringender
erscheint.
Welche Leistung sind bei uns zu erwarten?
Gerade
für kleinere Fachhandelsunternehmen (wie z.B.
KS Computerservice) ist es oftmals nahezu unmöglich, immer
sofort die
richtigen
Maßnahmen ergreifen zu können (fehlende Ersatzteile,
Zeitkapazitäten
etc.),
nicht zu vergessen sind hierbei die entstehenden Kosten,
welche
allesamt vom
Verkäufer zu tragen sind. Wir empfehlen deshalb unseren
Kunden
ausschließlich
Produkte mit umfangreichen Garantieleistungen von
Herstellern, deren
Qualität
wir kennen, sowohl für das Produkt als auch für die
Erfüllung der
versprochenen
Garantieleistungen. In der Vergangenheit hat sich dies
bewährt,
allerdings wollen wir uns durch die Empfehlung von
Garantieleistungen
des Herstellers nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir
waren in der
Vergangenheit und
sind auch zukünftig immer und jederzeit für unsere Kunden
als
Ansprechpartner zur Verfügung
und bieten, wo immer möglich, Leistungen, welche über die
Gewährleistungs- und
Garantieansprüche noch hinausgehen. Z.B. durch schnellen
Reparatur oder
Vorab-Austausch von
defekten oder mangelhaften Geräten direkt vor Ort, durch
Stellung von
Leihgeräten oder Testlösungen, wenn es sich bei Problemen
nicht
eindeutig auf
einen bestimmten Defekt festlegen lässt. All das hat auch
seinen Preis,
dies
ist der Grund, warum wir nicht mit den Preisen von
Discountern
mithalten können
und wollen …
Schlussbemerkung des Autors
Für
mich steht die Zufriedenheit meiner Kunden absolut im
Vordergrund, dies
ist der Antrieb für die Erstellung eines solchen Artikels.
Da
viele Zeitgenossen jedoch immer wieder nur auf Fehler
anderer warten, um
daraus möglichst selbst Kapital schlagen zu können (ich
denke hierbei
nur an verschiedene Abmahnwellen an Website-Betreiber),
seien mir folgende
Hinweise gestattet:
Mit
diesem Artikel stelle ich meine eigene Ansicht der
derzeitigen Lage
dar, Grundlage hierfür waren eine Vielzahl an Fachartikeln
und diverse
Ausführungen anerkannter Rechtsanwälte. Da ich selbst
kein Jurist bin,
ist es nicht auszuschließen, dass dieser Artikel teilweise
oder sogar
ganz verkehrt ist.
Deswegen stellen meine Ausführungen keine Rechtsberatung
dar und ich
schließe die weitere Verantwortung
für evtl. Fehler in meinen Ausführungen hiermit aus. Ich
werde mich
trotz allem bemühen, diesen Artikel, wie alle anderen auf
meinen
Internetseiten, regelmäßig zu aktualisieren und an
Veränderungen
anzupassen. Falls Sie einen Fehler finden, bin ich für
entsprechende
Hinweise sehr dankbar.
Vielen Dank fürs Lesen, aber auch für Ihr
Verständnis.
© K.
Seelig, 07/2005, zuletzt bearbeitet am 07.01.2006
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