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Garantie oder Gewährleistung?  

Bereits seit Anfang des Jahres 2002 gelten veränderte gesetzliche Richtlinien für die Gewährleistung; eine Frist von zwei Jahren wird hier dem Kunden eingeräumt. In der Praxis jedoch wird oft Gewährleistung gemeint, aber Garantie gesagt. Umgekehrt ist es dasselbe. Nun bleibt die Frage, wo genau der Unterschied liegt und welcher Weg für den Kunden letztlich der beste ist. Gerade über diese Frage gibt es jedoch zum Teil recht unterschiedliche Ansichten.

Dieser Artikel beleuchtet die Sachlage für einen Endverbraucher, der bei einem gewerblichen Verkäufer eine Ware erwirbt; für Verkäufe zwischen Gewerbetreibenden können auch immer anderslautende Vereinbarungen getroffen werden, auch beim Verkauf von privat an privat kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.  



Was ist unter Gewährleistung zu verstehen?

Die Gewährleistung ist durch Gesetz geregelt und besagt, dass ein Verkäufer für einen bestimmten Zeitraum für Mängel an der veräußerten Sache haften muss. Interessanter Aspekt hierbei ist, dass die gesetzlich geregelte Gewährleistung z. B. auch für Reparaturarbeiten gilt. Die Haftung bezieht sich also auf Mängel an der Sache oder der Reparatur.

 

Die Regelzeit für diese Haftung beträgt zwei Jahre und Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Erfüllung der Gewährleistung durch den Verkäufer. Handelt es sich um gebrauchte Ware, die Ihnen von einem Händler verkauft wird beträgt diese Zeit der Gewährleistung 12 Monate. Innerhalb dieser Zeit haben Sie das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung; Sie können eine Kaufpreisminderung geltend machen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Desweiteren haben Sie u. U. einen Anspruch auf Schadensersatz, bzw. einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen. Natürlich sind immer auch die Verhältnismäßigkeitsgrundsätze anzuwenden.



Wie wird die Gewährleistung abgewickelt?

Ganz einfach liegt der Fall in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf einer Ware (sog. "Übergabe"). Hier wird immer zu Gunsten des Käufers vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer (oder Erbringer einer Reparatur) kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand.

Nach Ablauf dieser 6 Monate nach dem Kauf (Reparatur) sieht die Sache schon anders aus: 
Jetzt kehrt sich die Beweislast um, d.h. der Kunde muss beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe einen Mangel aufgewiesen hat. Und genau dieser Nachweis wird i
n den meisten Fällen wohl nur sehr schwer zu führen sein, mitunter sind für die Beweisführung Gutachten nötig, dies sind aber meist sehr teuer. Das heisst in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird.

 

Was ist unter Garantie zu verstehen?

Die Garantie wird zwar im BGB erwähnt, ist jedoch eine freiwillige Leistung eines Herstellers. Das Gewähren einer Garantie ist oft ein Marketinginstrument, dass Vertrauen schaffen soll. Räumt ein Hersteller keine Garantie ein, haben Sie auch keinen rechtlichen Anspruch auf eine solche. Wie eine von einem Hersteller gegebene Garantie aussieht, ist von dessen "Goodwill" abhängig. Wer eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen will, ist also gut beraten sich zuvor die Garantiebedingungen des Garantiegebers genau anzusehen.

 

Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder Garantie geht?

Bei der Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner auch Ihr Ansprechpartner, somit also der Händler, bei dem Sie eine Ware gekauft haben.

Bei der Garantie ist Ihr Ansprechpartner der Garantiegeber. Wollen Sie eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen, haben Sie (i.d.R.) z. B. nicht die Möglichkeit, vom Ihrem Vertragspartner (Händler) zu verlangen, dass dieser sich um die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche kümmert.

In der Praxis ist es jedoch oft so, dass die Händler die Abwicklung - im Falle der Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien - übernehmen. Der Hersteller wird dann (kostenabwägend) entscheiden, ob er repariert oder austauscht.

 

Was ist vorteilhafter: Die Garantie oder die Gewährleistung?

Diese Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten.

Gerade während der ersten sechs Monate sist es am einfachsten, auf die Gewährleistung zu pochen, da diese nun einmal gesetzlich geregelt und somit Ihr gutes Recht ist. 

Wie erwähnt muss in der restlichen Zeit des gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungszeitraums der Reklamierende nachweisen, dass ein Fehler (Mangel an der Sache) schon beim Kauf vorgelegen hat. Deshalb scheint in diesem Zeitraum die Nutzung von zugesagten Garantieleistungen wesentlich sinnvoller.



Manchmal ist es aber so, dass die Garantieleistungen der Hersteller so umfangreich und mitunter auch so unkompliziert sind (z.B. Vor-Ort-Austausch oder Reparatur innerhalb eines gewissen Zeitrahmens, etc.), dass auch in den ersten sechs Monaten bereits die Nutzung der Garantieangebote sinnvoll ist. Hier sollte im Einzelfall abgewogen werden, was für Sie als Kunden sinnvoller und nutzbringender erscheint.

 

Welche Leistung sind bei uns zu erwarten?

Gerade für kleinere Fachhandelsunternehmen (wie z.B. KS Computerservice) ist es oftmals nahezu unmöglich, immer sofort die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können (fehlende Ersatzteile, Zeitkapazitäten etc.), nicht zu vergessen sind hierbei die entstehenden Kosten, welche allesamt vom Verkäufer zu tragen sind. Wir empfehlen deshalb unseren Kunden ausschließlich Produkte mit umfangreichen Garantieleistungen von Herstellern, deren Qualität wir kennen, sowohl für das Produkt als auch für die Erfüllung der versprochenen Garantieleistungen. In der Vergangenheit hat sich dies bewährt, allerdings wollen wir uns durch die Empfehlung von Garantieleistungen des Herstellers nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir waren in der Vergangenheit und sind auch zukünftig immer und jederzeit für unsere Kunden als Ansprechpartner zur Verfügung und bieten, wo immer möglich, Leistungen, welche über die Gewährleistungs- und Garantieansprüche noch hinausgehen. Z.B. durch schnellen Reparatur oder Vorab-Austausch von defekten oder mangelhaften Geräten direkt vor Ort, durch Stellung von Leihgeräten oder Testlösungen, wenn es sich bei Problemen nicht eindeutig auf einen bestimmten Defekt festlegen lässt. All das hat auch seinen Preis, dies ist der Grund, warum wir nicht mit den Preisen von Discountern mithalten können und wollen …

 
Schlussbemerkung des Autors

Für mich steht die Zufriedenheit meiner Kunden absolut im Vordergrund, dies ist der Antrieb für die Erstellung eines solchen Artikels. Da viele Zeitgenossen jedoch immer wieder nur auf Fehler anderer warten, um daraus möglichst selbst Kapital schlagen zu können (ich denke hierbei nur an verschiedene Abmahnwellen an Website-Betreiber), seien mir folgende Hinweise gestattet:

Mit diesem Artikel stelle ich meine eigene Ansicht der derzeitigen Lage dar, Grundlage hierfür waren eine Vielzahl an Fachartikeln und diverse Ausführungen anerkannter Rechtsanwälte. Da ich selbst kein Jurist bin, ist es nicht auszuschließen, dass dieser Artikel teilweise oder sogar ganz verkehrt ist. Deswegen stellen meine Ausführungen keine Rechtsberatung dar und ich schließe die weitere Verantwortung für evtl. Fehler in meinen Ausführungen hiermit aus. Ich werde mich trotz allem bemühen, diesen Artikel, wie alle anderen auf meinen Internetseiten, regelmäßig zu aktualisieren und an Veränderungen anzupassen. Falls Sie einen Fehler finden, bin ich für entsprechende Hinweise sehr dankbar.
Vielen Dank fürs Lesen, aber auch für Ihr Verständnis.


© K. Seelig, 07/2005, zuletzt bearbeitet am 07.01.2006





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