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Garantie vs. Gewährleistung


Wer etwas kauft, geht davon aus, dass die Sache fehlerfrei ist und problemlos funktioniert. Ist das nicht der Fall,  auch kein Problem: Es gibt ja die Garantie ... oder gilt dann die Gewährleistung? Wie lange überhaupt? Zwei Jahre oder so ähnlich. Bei vielen Verbrauchern herrscht noch immer viel Verwirrung, wenn es ums Thema Gewährleistung und Garantie geht. An dieser Stelle ein Versuch, etwas Klarheit zu schaffen (allerdings rechtlich unverbindlich!).

Gewährleistung
Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt.
Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Das gilt übrigens auch für Reparaturarbeiten!
Und auch wer eine gebrauchte Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen Anspruch auf ein Jahr Gewährleistung.

Der Kunde hat dann das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.

Tolle Theorie, aber ....
die zeitlichen Fristen sind ein Haken. Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. Aber in den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern keine Hilfe für den Käufer. Denn dann muss der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.

Private Verkäufer können übrigens beim Verkauf die gesetzliche Gewährleistung ausschließen; wenn dies jedoch nicht ausdrücklich getan wird ist auch der private verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet!
Garantie
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantie- bedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprech- partner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler. In den meisten Fällen gilt die Garantie zwölf Monate oder länger.

Worauf sollte sich der Kunde im Schadensfall berufen?
Das ist eine schwierige Frage. Einfacher durchzusetzen ist natürlich die gesetzliche Gewährleistung, allerdings hat der Händler schon ein Wort mitzureden, welche Leistung erbracht wird. Mitunter kann hierbei auch einige Zeit ins Land gehen, bis die Ansprüche erfüllt sind. In vielen Fällen ist daher die Herstellergarantie von Vorteil, wenn z.B. das defekte Produkt vom Hersteller vor Ort ausgetauscht oder repariert wird, was meistens nach einem kurzen Telefonanruf oder einer Internetmeldung erfolgt. Nach Ablauf von 6 Monaten ist eine längere Garantie auf jeden Fall im Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung.

Für uns als Händler ist es oft mit großem Aufwand und Kosten verbunden, die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen. Trotzdem kommen wir dieser Pflicht natürlich immer freundlich und hilfsbereit nach. Wenden Sie sich deshalb im Schadensfall SCHNELL und DIREKT an uns, wir helfen Ihnen, den schnellsten und einfachsten Weg zu finden, damit Sie das erworbenen Produkt wie geplant und zu Ihrer vollen Zufriedenheit verwenden können.


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