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Garantie vs. Gewährleistung
Wer
etwas kauft, geht davon aus, dass die Sache fehlerfrei ist
und
problemlos funktioniert. Ist das nicht der Fall, auch
kein
Problem: Es gibt ja die
Garantie
... oder gilt dann die Gewährleistung? Wie lange
überhaupt? Zwei Jahre oder so ähnlich. Bei vielen
Verbrauchern herrscht noch immer viel Verwirrung, wenn es
ums Thema
Gewährleistung und
Garantie
geht. An dieser Stelle ein Versuch, etwas Klarheit zu
schaffen (allerdings rechtlich unverbindlich!).
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Gewährleistung
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Gewährleistungsrechte
sind gesetzlich geregelt.
Seit 2. Januar 2002 gilt: Wer ein Produkt
verkauft, haftet gegenüber dem Käufer
zwei Jahre
für auftretende
Mängel. Das gilt übrigens auch für
Reparaturarbeiten!
Und auch wer
eine
gebrauchte
Sache bei einem Händler kauft, hat gesetzlichen
Anspruch auf
ein Jahr
Gewährleistung.
Der Kunde hat dann das Recht auf Nachbesserung,
Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises,
Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder
Aufwendungsersatz.
Tolle Theorie, aber ....
die zeitlichen Fristen sind ein Haken. Tritt ein Mangel
während des
ersten halben Jahres
nach dem Kauf ein,
muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf
fehlerfrei
war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. Aber
in den
verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach
Ansicht von
Verbraucherschützern keine Hilfe für den Käufer. Denn
dann muss der Kunde nachweisen, dass der
Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den
meisten Fällen
jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Private Verkäufer
können
übrigens beim Verkauf die gesetzliche Gewährleistung
ausschließen; wenn
dies jedoch nicht ausdrücklich getan wird ist auch der
private
verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet!
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Garantie
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Eine
Garantie
ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist
deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der
Garantie- bedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein
gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im
Garantiefall
also der Hersteller der Ansprech- partner und nicht - wie
bei der
Gewährleistung - der Händler. In den meisten Fällen gilt
die Garantie
zwölf Monate oder länger.
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Worauf sollte sich der Kunde im Schadensfall berufen?
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Das ist eine
schwierige Frage. Einfacher durchzusetzen ist natürlich
die gesetzliche
Gewährleistung, allerdings hat der Händler schon ein Wort
mitzureden,
welche Leistung erbracht wird. Mitunter kann hierbei auch
einige Zeit
ins Land gehen, bis die Ansprüche erfüllt sind. In vielen
Fällen ist
daher die Herstellergarantie von Vorteil, wenn z.B. das
defekte Produkt
vom Hersteller vor Ort ausgetauscht oder repariert wird,
was meistens
nach einem kurzen Telefonanruf oder einer Internetmeldung
erfolgt. Nach
Ablauf von 6 Monaten ist eine längere Garantie auf jeden
Fall im
Vorteil gegenüber der gesetzlichen Regelung.
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Für uns als Händler ist es oft mit großem Aufwand und
Kosten
verbunden, die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen.
Trotzdem kommen
wir dieser Pflicht natürlich immer freundlich und
hilfsbereit nach.
Wenden Sie sich deshalb im Schadensfall SCHNELL und DIREKT
an uns, wir
helfen Ihnen, den schnellsten und einfachsten Weg zu
finden, damit Sie
das erworbenen Produkt wie geplant und zu Ihrer vollen
Zufriedenheit
verwenden können.
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